Rechtsprechung
   VG Neustadt, 08.05.2013 - 1 K 1061/12.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11058
VG Neustadt, 08.05.2013 - 1 K 1061/12.NW (https://dejure.org/2013,11058)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08.05.2013 - 1 K 1061/12.NW (https://dejure.org/2013,11058)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 1 K 1061/12.NW (https://dejure.org/2013,11058)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11058) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 8 BhV RP, Anl 1 Nr 2 BhV RP
    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Lasik-Operation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beihilfefähigkeit eines chirurgischen Hornhauteingriffs zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit durch Laser in Gestalt der Lasik

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufwendungen für eine Lasik-Behandlung der Augen können ausnahmsweise beihilfefähig sein

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beihilfe Rheinland-Pfalz zahlt Lasik

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 14 ZB 08.1083

    Zulassungsantrag; Beihilfe; LASIK-Operation; chirurgische Hornhautkorrektur durch

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2013 - 1 K 1061/12
    Auch der VGH Bayern (Beschluss vom 22. März 2010 - 14 ZB 08.1083 -, juris) legt seiner Entscheidung beihilferechtliche Bestimmungen zugrunde, die von einer fehlenden allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung der LASIK ausgehen.

    Deshalb muss der Dienstherr auch im Rahmen der Beihilfe die Kosten für eine LASIK-OP nicht übernehmen, soweit die Augenkrankheit (Fehlsichtigkeit) durch eine Brille oder das Tragen von Kontaktlinsen ausgeglichen werden kann (so auch OVG Hamburg, Urteil vom 2. März 2012, a.a.O., dort zur Frage der Heilfürsorge und VGH München, Beschluss vom 22. März 2010, a.a.O.).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2013 - 1 K 1061/12
    Der in der rheinland-pfälzischen BVO erfolgte weitgehende Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden ist grundsätzlich mit der im Landesbeamtengesetz ausdrücklich normierten und durch Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wie sie für den Bereich der Krankenvorsorge durch die Beihilferegelung konkretisiert wird (vgl. BVerfGE 83, 89, 98; BVerwGE 89, 207, 209, jeweils m.w.N.) vereinbar, (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 15/94 - und Urteil vom 18. Juni 1989 - 2 C 24/07 -, juris).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2013 - 1 K 1061/12
    Der in der rheinland-pfälzischen BVO erfolgte weitgehende Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden ist grundsätzlich mit der im Landesbeamtengesetz ausdrücklich normierten und durch Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wie sie für den Bereich der Krankenvorsorge durch die Beihilferegelung konkretisiert wird (vgl. BVerfGE 83, 89, 98; BVerwGE 89, 207, 209, jeweils m.w.N.) vereinbar, (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 15/94 - und Urteil vom 18. Juni 1989 - 2 C 24/07 -, juris).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89

    Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2013 - 1 K 1061/12
    Der in der rheinland-pfälzischen BVO erfolgte weitgehende Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethoden ist grundsätzlich mit der im Landesbeamtengesetz ausdrücklich normierten und durch Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG) gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn, wie sie für den Bereich der Krankenvorsorge durch die Beihilferegelung konkretisiert wird (vgl. BVerfGE 83, 89, 98; BVerwGE 89, 207, 209, jeweils m.w.N.) vereinbar, (BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1995 - 2 C 15/94 - und Urteil vom 18. Juni 1989 - 2 C 24/07 -, juris).
  • LG Dortmund, 05.10.2006 - 2 S 17/05

    Private Krankenversicherung - Krankheitskostenversicherung: Voraussetzung der

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2013 - 1 K 1061/12
    Sie beruht zum einen auf der nicht weiter problematisierten Übernahme übereinstimmenden Prozessvorbringens und einer in Folge dessen fehlenden Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Anerkennung durch das Gericht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2002 - 6 A 1144/00 -, juris) oder auf dem Umstand, dass Gerichte sich nicht mit der Beihilfefähigkeit sondern mit privatrechtlichen Krankenversicherungsverträgen befassten und dort die Frage der medizinischen Notwendigkeit der LASIK entscheiden mussten (z.B. Landgericht Dortmund, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 2 S 17/05 - und Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 15. September 2009 - 6 C 337/07 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2011 - 10 A 11331/10

    Beihilfe für Bundesbeamte durch Arzneimittelfestbeträge wirksam beschränkt

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2013 - 1 K 1061/12
    Das OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 15. April 2011 - 10 A 11331/10 -, esovg) hat ausgeführt, dass es nicht zu beanstanden sei, wenn sich das beklagte Land bei der Ausgestaltung der beihilferechtlichen Rahmenbedingungen - wie im vorliegenden Fall - am Rechtskreis der gesetzlichen Krankenversicherung orientiere und deren sachverständige Erkenntnisse nutze.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2002 - 6 A 1144/00

    Ausgestaltung der Qualifizierung der beamtenrechtlichen Beihilfefähigkeit der

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2013 - 1 K 1061/12
    Sie beruht zum einen auf der nicht weiter problematisierten Übernahme übereinstimmenden Prozessvorbringens und einer in Folge dessen fehlenden Auseinandersetzung mit der wissenschaftlichen Anerkennung durch das Gericht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2002 - 6 A 1144/00 -, juris) oder auf dem Umstand, dass Gerichte sich nicht mit der Beihilfefähigkeit sondern mit privatrechtlichen Krankenversicherungsverträgen befassten und dort die Frage der medizinischen Notwendigkeit der LASIK entscheiden mussten (z.B. Landgericht Dortmund, Urteil vom 5. Oktober 2006 - 2 S 17/05 - und Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 15. September 2009 - 6 C 337/07 -, juris).
  • VG Regensburg, 11.04.2011 - RN 8 K 10.2028

    Beihilfefähigkeit einer LASIK-Operation

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2013 - 1 K 1061/12
    Auch das Verwaltungsgericht Regensburg (Urteil vom 11. April 2011 - RN 8 K 10.2028 -, juris) ging davon aus, dass die LASIK keine wissenschaftlich anerkannte Methode ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2002 - 4 S 512/02

    Beihilfeausschluss-Aussenseitermethode-ESWT

    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2013 - 1 K 1061/12
    Auch der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 3. Mai 2007 - 4 S 512/02 -, juris) geht davon aus, dass aus der fehlenden Feststellung durch den gemeinsamen Bundesausschuss über den Bereich der kassenärztlichen Versorgung hinaus - jedenfalls indiziell - die fehlende wissenschaftliche Anerkennung einer medizinischen Behandlung gefolgert werden könne.
  • VG Ansbach, 11.01.2006 - AN 15 K 05.02637
    Auszug aus VG Neustadt, 08.05.2013 - 1 K 1061/12
    Diese Auffassung vertritt auch das VG Ansbach, Urteil vom 11. Januar 2006 - 15 K 05.02637 -, juris), während das OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 1. September 2004 - 1 A 2494/01 -, juris) diese Rechtsfrage offen gelassen hat.
  • VG Schwerin, 27.05.2011 - 1 A 1386/09

    Beihilfe; photoablative therapeutische Keratektomie mit einem Excimer-Laser

  • AG Berlin-Tiergarten, 15.09.2009 - 6 C 337/07
  • VG München, 07.08.2014 - M 17 K 13.3362

    Beihilfefähigkeit einer Lasik-Operation; Kontaktlinsenunverträglichkeit; Brille

    Es kann daher offenbleiben, ob es an einer allgemeinen wissenschaftliche Anerkennung der Lasik-Methode fehlt, weil sie nicht in allen Fällen von Fehlsichtigkeit indiziert ist (so VG Regensburg, U.v. 11.4.2011 - RN 8 K 10.2028 - juris Rn. 18 ff.; VG Neustadt an der Weinstraße, U.v. 8.5.2013 - 1 K 1061/12.NW - juris Rn. 21).

    Als mögliche Gründe für eine Brillenunverträglichkeit erkennt die Rechtsprechung aber nur medizinische Gründe an: etwa eine hochgradige Myopathie, die das Tragen schwerer Gläser zwingend erforderlich macht (VG Arnsberg, U.v. 26.1.2012 - 13 K 1978/11 - juris Rn. 26) oder eine trotz Brille verbleibende und nicht anderweitig auszugleichende Beeinträchtigung der Sehkraft (VG Neustadt an der Weinstraße U.v. 8.5.2013 - 1 K 1061/12.NW - juris Rn. 37).

  • VG Saarlouis, 21.04.2020 - 2 K 27/18

    Aufwendungen eines Polizeibeamten für eine Lasik-Operation zur Korrektur eines

    hieran bestehen indes Zweifel, da der Kläger keine seine Auffassung stützende Rechtsprechung benannt hat und der für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 91 Abs. 1 SGB V berufene Gemeinsame Bundesausschuss die refraktive Augenchirurgie, zu der auch die Lasik gehört, in Anlage II Nr. 13 seiner Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (zuletzt geändert am 20.06.2019, BAnz AT 04.09.2019 B2) nach wie vor als Methode klassifiziert, die nicht als vertragsärztliche Leistung zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden darf, wobei hieraus - jedenfalls indiziell - die fehlende wissenschaftliche Anerkennung einer medizinischen Behandlung gefolgert werden kann; vgl. dazu VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 08.05.2013 -1 K 1061/12.NW-, juris, unter Hinweis auf OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2011 -10 A 11331/10-, esovg, VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2007 -4 S 512/02-, juris, und VG Ansbach, Urteil vom 11.01.2006 -15 K 05.02637-, juris.

    So auch Hessischer VGH, Beschluss vom 26.10.2016 -1 A 835/15.Z-, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.04.2012 -1 A 429/12-, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.08.2011 -14 ZB 11.505-, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 08.05.2013 -1 K 1061/12.NW-, juris; jeweils zur vergleichbaren Rechtslage in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz.

  • VGH Hessen, 26.10.2016 - 1 A 835/15

    Beihilfe für eine LASIK-Operation

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend dargelegt, dass nach geltendem hessischem Beihilferecht die Beihilfefähigkeit einer LASIK-Operation nur in Betracht kommt, wenn eine Korrektur der Fehlsichtigkeit durch Brillen oder Kontaktlinsen ausscheidet (ebenso zur Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11. April 2012 ,- 1 A 429/12 - juris, zur Rechtslage in Bayern, Bay. VGH, Beschluss vom 24. August 2011 - 14 ZB 11.505 - juris sowie in Rheinland Pfalz, VG Neustadt, Urteil vom 8. Mai 2013 - 1 K 1061/12.NW - juris).
  • VG Neustadt, 22.04.2015 - 1 K 953/14

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine laserbasierte Sterilisation von

    Dabei ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Ausschluss wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden von der Beihilfefähigkeit rechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. Nachweise in VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 8.5.2013 - 1 K 1061/12).
  • VG München, 27.05.2015 - M 17 K 15.173

    Klage eines Beamten auf Übernahme der Kosten für eine Augenoperation

    Als mögliche Gründe für eine Brillenunverträglichkeit erkennt die Rechtsprechung aber nur medizinische Gründe an, wie etwa eine hochgradige Myopathie, die das Tragen schwerer Gläser zwingend erforderlich macht (VG Arnsberg, U.v. 26.1.2012 - 13 K 1978/11 - juris Rn. 25f.), oder eine trotz Brille verbleibende und nicht anderweitig auszugleichende Beeinträchtigung der Sehkraft (VG Neustadt an der Weinstraße U.v. 8.5.2013 - 1 K 1061/12.NW - juris Rn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht